
Liebe Motorsportfreunde,
ich denke es ist an der Zeit einige aufklärende Worte an Euch zu richten.
Ich (Vorsitzender des OSK Off-Road Kollegiums) war beim RX-Lauf in Greinbach als Zuschauer. Am Sonntag durfte ich bei beiden Sportkommissärsitzungen als Gast anwesend sein. Bei der Sitzung nach den Vorläufen wurde von den drei Sportkommissären (ein österreichischer, ein tschechischer und ein ungarischer SPK) gemeinsam folgendes beschlossen:
Auf Grund des Vorschlages vom Cheftechniker wurde festgelegt, welche technischen Teile eines Fahrzeuges bei der Schlusskontrolle überprüft werden.
Weiters wurde festgelegt welche „Platzierungen“ (und nicht welche Fahrer) in welcher Division auf Grund des Finalergebnisses zur Nachkontrolle herangezogen werden.
Dies ist die normal übliche Vorgangsweise damit man Manipulationen gegen einen oder mehrere Fahrer ausschließen kann. Der Cheftechniker schlägt auch bei jeder Veranstaltung immer andere Überprüfungspunkte vor, um auch hier etwaige Manipulationen auszuschließen.
Bei dieser Veranstaltung wurde unter anderem zur Schlusskontrolle der Katalysator ausgewählt.
Bei der Abschlusssitzung der Sportkommissäre legte der Cheftechniker das Ergebnis der Schlusskontrolle vor, wobei alle Fahrzeuge in Ordnung waren, mit Ausnahme des Fahrzeuges von Peter Ramler. Der Cheftechniker erklärte den Anwesenden, dass zwar ein Katalysatorgehäuse vorhanden war, aber der vorgeschriebene Inhalt fehlte.
Peter Ramler wurde um eine Stellungnahme gebeten. Dieser erklärte, dass am Beginn der Veranstaltung ein ordnungsgemäßer Kat verbaut wurde. Weiters erklärte er, dass bei diesen PS-Starken Motoren es vorkommen kann, dass ein Kat während der Veranstaltung vollkommen „ausbrennen/ausglühen“ kann. Dies wurde auch vom Cheftechniker bestätigt.
Nun wird im Sportgesetz keine Unterscheidung gemacht, wenn bei einem Fahrzeug etwas nicht dem Reglement entspricht, ob es sich hier um eine bewusst oder unbewusst Änderung handelt.
Daher blieb den Sportkommissären laut internationalem Sportgesetz nichts anderes übrig, als gegen Peter Ramler eine Strafe auszusprechen.
Wobei der Sportkommissär aus Tschechien für eine Disqualifikation von der kompletten Veranstaltung plädierte, Der ungarische SPK war nicht wirklich für diese harte Bestrafung, er machte aber auch keinen anderen Vorschlag. Unser österreichischer Sportkommissär vertrat die Meinung, dass man auf Grund der Möglichkeit, dass der Kat „ausbrennen“ kann Peter Ramler mildernde Umstände zusprechen sollte.
Nun muss man wissen, dass bei einer Sportkommissärsentscheidung immer die Mehrheit zählt. Sodass der Vorsitzende der SPK jederzeit von den beiden Kollegen überstimmt werden kann.
Der österreichischen SPK machte dann den Vorschlag, Peter Ramler auf den letzten Platz im A-Finale zu versetzen (um eine etwaige komplette Disqualifikation von Peter Ramler abzuwenden). Dies wurde vom ungarischen SPK sofort befürwortet, womit die Mehrheit für diese Entscheidung gegeben war.
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Nun kann man natürlich darüber diskutieren ob diese Entscheidung gerecht oder ungerecht war (in jede Richtung).
Tatsche ist, dass es weder manipulierende Absprachen zwischen Fahrer(n) und SPK gab, noch dass ein Fahrer einen Protest gegen ein Fahrzeug eines anderen Teilnehmer eingelegt hat.
Tatsache ist auch, dass das Fahrzeug am Schluss der Veranstaltung nicht dem technischen Reglement entsprach. Die SPK daher laut geltendem Recht (Sportgesetz) gezwungen waren eine Bestrafung auszusprechen.
Zu mir hat einmal ein Rechtsanwalt gesagt, dass RECHT nicht immer gleich GERECHT bedeutet.
In diesem Sinne wünscht FraLa Allen alles Gute